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Erste Hilfe Kurs und Sehtest nach der MPU

Infos zum Erste Hilfe Kurs und Sehtest für die Beantragung des Führerscheins nach der bestandenen MPU.

Erste Hilfe Kurs und Sehtest für die Neubeantragung des Führerscheins

Du hast die MPU erfolgreich gemeistert und siehst nun dem ersehnten Neustart im Straßenverkehr entgegen – herzlichen Glückwunsch! Ein wichtiger Schritt, den viele nach der MPU nicht aus den Augen verlieren sollten, ist der Erste-Hilfe-Kurs, sowie ein Sehtest. Hier erfährst du, warum dieser Kurs nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch eine essenzielle Fähigkeit für jeden Verkehrsteilnehmer darstellt.

Der Erste-Hilfe-Kurs: Mehr als nur eine Formalität

Nach einer bestandenen MPU steht dem Wunsch nach einem Führerscheinneuantrag nichts mehr im Wege. Doch bevor es soweit ist, musst du den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Dieser Kurs vermittelt nicht nur grundlegende lebensrettende Maßnahmen, sondern schult auch die Achtsamkeit im Straßenverkehr. Denn Unfälle können überall und jederzeit passieren – sei vorbereitet!

Warum ist der Erste-Hilfe-Kurs so wichtig?

  1. Gesetzliche Vorgabe: Nach §19 und §20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist der Erste-Hilfe-Kurs Pflicht für alle, die ihren Führerschein neu beantragen möchten. Ohne diese Schulung ist kein Antrag möglich.
  2. Lebensrettende Kompetenzen: Der Kurs vermittelt dir Kenntnisse, die im Ernstfall Leben retten können. Sei es bei einem Verkehrsunfall oder im täglichen Leben – Erste Hilfe ist eine Fähigkeit, die jeder beherrschen sollte.
  3. Verantwortung im Straßenverkehr: Als Verkehrsteilnehmer trägst du eine Verantwortung für deine eigene Sicherheit und die der anderen. Der Erste-Hilfe-Kurs sensibilisiert dich für potenzielle Risiken im Straßenverkehr und lehrt, wie du im Notfall angemessen handeln kannst.

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 19 Schulung in Erster Hilfe
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. Gegenstand der Schulung ist auch die Vermittlung von Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten, die Entscheidung über die persönliche Spendenbereitschaft zu dokumentieren.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html

Der Sehtest für die Neubeantragung des Führerscheins

Neben dem Erste-Hilfe-Kurs ist auch ein aktueller Sehtest für die Neubeantragung des Führerscheins relevant. Stelle sicher, dass deine Sehfähigkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um deine Fahrtüchtigkeit zu gewährleisten.

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 12 Sehvermögen
(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen.
(2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt. Die Sehteststelle hat sich vor der Durchführung des Sehtests von der Identität des Antragstellers durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass oder in ein sonstiges Ausweisdokument zu überzeugen. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__12.html

Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen
(1.1) Sehtest (§ 12 Absatz 2)
Der Sehtest (§ 12 Absatz 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7. Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
(1.2) Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Absatz 5)
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html

Erste Hilfe Kurse in deiner Nähe

Unsere Empfehlung: Nimm den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest ernst! Um deinen Führerscheinneuantrag ohne Hürden zu stellen, ist es wichtig, den Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren und deine Sehfähigkeit nach den gesetzlichen Anforderungen zu prüfen. Informiere dich über die verfügbaren Kurse in deiner Nähe und wähle einen Anbieter, der praxisnahe Schulungen anbietet. Je besser du vorbereitet bist, desto sicherer und selbstbewusster wirst du im Straßenverkehr agieren.

Fragen zur MPU

Falls du weitere Fragen zum Erste-Hilfe-Kurs oder anderen Themen rund um die MPU hast, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, dich auf dem Weg zu deinem neuen Start im Straßenverkehr zu begleiten!

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