MPU und Cannabis: Führt Besitz oder Handel zur MPU?
Eine häufig gestellte Frage lautet: Kann der Besitz oder Handel von Cannabis oder anderen Drogen zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) führen?
Aus unserer Erfahrung: Ja, jede gerichtliche Verhandlung, Befragung oder ein Gutachten in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln kann eine MPU nach sich ziehen.
Worauf kommt es an?
- Eigenkonsum-Protokoll: Sobald in Protokollen oder deiner eigenen Aussage das Wort „Eigenkonsum“ auftaucht, gehen die Behörden von fortgesetztem Konsum aus – die MPU ist dann so gut wie sicher.
- Beweislage: Wurden bei dir niemals Konsumutensilien (Waagen, Besteck, Verpackungsmaterial) gefunden und war der Besitz nicht eindeutig auf Eigenkonsum gerichtet, steigen deine Chancen, die MPU zu umgehen.
Was kannst du tun?
Wir sind zwar keine Rechtsanwälte, aber aus psychologischer und verkehrspsychologischer Sicht empfehlen wir:
- Überprüfe alle Akten auf Formulierungen zum Thema „Eigenkonsum“ und konsultiere bei Unsicherheiten einen Fachanwalt.
- Dokumentiere alle Umstände deines Falls so genau wie möglich – das hilft dir, deine Darstellung in einem MPU-Gespräch zu untermauern.
- Bereite dich frühzeitig auf mögliche Abstinenznachweise vor, falls die Behörde dies verlangt.
Weitere detaillierte Tipps zur Cannabis-Abstinenz und MPU findest du in unserem Hauptartikel. Oder vereinbare jetzt dein kostenfreies Erstgespräch, um deine individuelle Situation zu besprechen:
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